Mitgliedsbeiträge
Aufnahmegebühr:
Die Aufnahmegebühr beträgt einen Monatsbeitrag. Bei Mitgliedschaft in mehreren Abteilungen muss der Grundbeitrag nur einmal gezahlt werden.
Aktive Mitglieder:
Der Mitgliedsbeitrag betägt für aktive Mitglieder unter 18 Jahre 17,50 € pro Monat und
für Mitglieder über 18 Jahre 18,50 € pro Monat.
Passive Mitglieder:
Der Mitgliedsbeitrag betägt für passive Mitglieder unter 18 Jahre 3,50 € pro Monat und
für Mitglieder über 18 Jahre 4,50 € pro Monat.
Kündigungsfristen:
Die Mitgliedschaft kann 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.
Anmeldungsformular:
Hier kann das Anmeldungsformular vom ETuS
herunterladen werden.
Vereinssatzung ETuS Bissingheim:
Hier kann die Vereinssatzung vom ETuS
herunterladen werden.
Angebotene Leistungen:
Aktive Mitglieder dürfen an allen angebotenen Trainingseinheiten und Veranstaltungen der Karateabteilung teilnehmen. Des weiteren
behält der Vorstand es sich vor, bei regelmäßiger Teilnahme am Training, die Kosten für Prüfungen
und Lehrgängen zu übernehmen. Die Übernahme dieser Kosten ist eine freiwillige Leistung auf die kein Anspruch besteht.
Über die Übernahme von Kosten entscheidet im Einzelfall der Vorstand in Absprache mit den Trainern.
Alle Mitglieder des Sportvereins sind bei Sportunfälle über den Landessportbund versichert. Die Haftung bezieht sich auf Unfälle während
des Trainigsbetriebs und vom Vorstand genemigte Veranstaltungen und Lehrgänge.